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   VGH Bayern, 16.07.2015 - 10 ZB 15.463   

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VGH Bayern, 16.07.2015 - 10 ZB 15.463 (https://dejure.org/2015,21119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2015 - 10 ZB 15.463 (https://dejure.org/2015,21119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 10 ZB 15.463 (https://dejure.org/2015,21119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägung familiärer Aspekte mit der kriminellen Vorgeschichte eines Ausländers bei seiner Ausweisung; Besorgnis der Befangenheit eines Verwaltungrichters im Hinblick auf getätigte Äußerungen

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung familiärer Aspekte mit der kriminellen Vorgeschichte eines Ausländers bei seiner Ausweisung; Besorgnis der Befangenheit eines Verwaltungrichters im Hinblick auf getätigte Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 10 ZB 15.463
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 10 ZB 15.463
    Das Verwaltungsgericht hat die verfassungsrechtlichen (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14) und völkerrechtlichen Maßgaben für die Berücksichtigung der familiären Bindungen des Klägers an seine fünf Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit erkannt und den mit der Ausweisung verbundenen Eingriff in die durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschützten Rechte des Klägers und seiner Kinder als schwerwiegend bewertet.
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 10 ZB 15.463
    Soweit man die zu § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erhobenen Rügen des Klägers einer unterbliebenen weiteren Aufklärung der Intensität seiner familiären Beziehungen und der zu befürchtenden Gefährdung des Kindeswohls sowie der unterlassenen Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens als behaupteten Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) versteht, müsste unter anderem substantiiert dargelegt werden, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Erstgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 10 ZB 14.2534

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 10 ZB 15.463
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich auch durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und Art. 8 EMRK geschützte gewichtige familiäre Belange bei der einzelfallbezogenen Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers nicht stets durchsetzen (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 14.4.2015 - 10 ZB 14.2534 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.07.2015 - 10 ZB 15.1181

    Zwingende Ausweisung; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Heroin und Kokain);

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2015 - 10 ZB 15.463
    Ausgehend von einem differenzierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab und den schwerwiegenden Gefahren, die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und insbesondere auch dem vom Kläger gehandelten Kokain ausgehen und die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren (stRspr; vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 8.7.2015 - 10 ZB 15.1181) hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf abgestellt, dass der Kläger jedenfalls bei der Anlasstat ohne den Beschaffungsdruck einer Betäubungsmittelabhängigkeit allein aus Gewinnsucht gehandelt hat.
  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ausweisung eines faktischen

    Zwar hat das Wohl des Kindes hier besonderes Gewicht, ist aber nicht allein entscheidend; vielmehr ist zu beurteilen, ob im Hinblick auf die vom Kläger ausgehende Gefahr seine Ausweisung und Abschiebung verhältnismäßig ist (vgl. zu Art. 8 EMRK zuletzt z.B.: EGMR, U.v. 2.4.2015 - Sarközi u. Mahran/Österreich, Nr. 27945/10 - NVwZ 2016, 1235, Rn. 64 ff.; ferner BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 10 ZB 16.1499 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 15.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40016

    Veröffentlichung von Planunterlagen im Internet - Nachholen einer

    Daher erfordert die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des Art. 21 Abs. 1 BayVwVfG weitergehende, nachvollziehbare und tatsächlich feststellbare Umstände, die bei verständiger Würdigung den Schluss einer parteiischen oder voreingenommenen und damit sachwidrigen Amtsausübung zulassen (BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40017

    Einsehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses

    Daher erfordert die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des Art. 21 Abs. 1 BayVwVfG weitergehende, nachvollziehbare und tatsächlich feststellbare Umstände, die bei verständiger Würdigung den Schluss einer parteiischen oder voreingenommenen und damit sachwidrigen Amtsausübung zulassen (BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431

    Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Denn dieser Zulassungsgrund ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und dargelegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 20; B. v. 18.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 28.01.2016 - AN 5 K 15.00416

    Rechtmäßige Ausweisung wegen überwiegendem Interesse der öffentlichen Sicherheit

    Sein Bleibeinteresse, das sich daraus ergibt, dass er sein Personensorgerecht für seinen minderjährigen Sohn ... ausübt, der deutscher Staatsangehöriger ist, stellt zwar einen durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und Art. 8 EMRK geschützten gewichtigen familiären Belang dar, der bei der einzelfallbezogenen Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers zu berücksichtigen ist, setzt sich jedoch nicht stets durch (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 11; B. v. 14.4.2015 - 10 ZB 14.2534 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.10.2016 - 10 ZB 15.1378

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Ausweisung bestätigendes

    Zwar hat das Wohl des Kindes hier besonderes Gewicht, ist aber nicht allein entscheidend; vielmehr ist zu beurteilen, ob im Hinblick auf die vom Kläger ausgehende Gefahr seine Ausweisung und Abschiebung verhältnismäßig ist (vgl. zu Art. 8 EMRK zuletzt z. B.: EGMR, U. v. 2.4.2015 - Sarközi u. Mahran/Österreich, Nr. 27945/10 - NVwZ 2016, 1235, Rn. 64 ff.; ferner BayVGH, B. v. 22.8.2016 - 10 ZB 16.1499 - juris Rn. 8; BayVGH, B. v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 11; BayVGH, U. v. 15.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 49).
  • VG München, 25.10.2016 - M 9 S 16.4791

    Ausweisung nach wiederholter Straffälligkeit

    Sein Bleibeinteresse insbesondere nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG stellt zwar einen durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und Art. 8 EMRK geschützten gewichtigen familiären Belang dar, der bei der einzelfallbezogenen Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers zu berücksichtigen ist, setzt sich jedoch nicht stets durch (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris; B. v. 14.4.2015 - 10 ZB 14.2534 - juris).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 10 ZB 19.31

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtbescheidung des Antrags auf

    Für die Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) müsste substantiiert dargelegt werden, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Erstgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, B.v. 17.2.2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 10 ZB 15.463 - juris Rn. 16).
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